Es ist oft schwierig unter den ganzen Dokumenten in den Ämtern die richtigen herauszufinden. Ich habe hier deshalb eine kleine Zusammenstellung mit Direktlinks zu wichtigen Dokumenten gemacht, welche Einheimische und Touristen interessieren könnten. Dazu einige wichtige Auszüge daraus.

Wichtig: Verordnungen usw. verändern sich ständig. Ich übernehme keine Gewährleistung hinsichtlich der Aktualität. Überprüfe im Zweifelsfall, ob es nicht eine neuere Verordnung usw. gibt! Den entsprechenden Link schreibe ich immer dafür als Quelle darunter.   

Seebrückennutzungsordnung für Ostseebad Wustrow in der Fassung vom 21.11.2019

Diese regelt die Zuständigkeit und das Verhalten auf der Seebrücke in Ostseebad Wustrow.  

Wichtigste Ver- und Gebote:

(1) Das Betreten der Seebrücke erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Das Abspringen von der Seebrücke sowie das Baden im unmittelbaren Bereich der Seebrücke sind nicht gestattet.

(3) Die an der Seebrücke angebrachten Rettungsmittel dürfen nicht unbefugt entfernt oder missbräuchlich genutzt werden.

(4) Es ist verboten, Gegenstände aller Art von der Seebrücke zu werfen. Der Müll/Abfall ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

(5) Das Füttern der Seevögel ist nicht gestattet.

(6) Das Befahren der Seebrücke mit Fahrzeugen aller Art sowie deren Mitnahme sind verboten; ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen und Krankenfahrstühle.

(7) Hunde sind an der Leine zu führen. Die maximale Leinenlänge beträgt 1m. Durch den Hund verursachte Verschmutzungen sind durch den Hundehalter unverzüglich zu entfernen. 

zum Thema Angeln:

(1) Das Angeln ist ausschließlich auf dem Brückenkopf im Zeitraum 01.06. bis 30.09. in der Zeit von 22.00 -06.00 Uhr sowie im Zeitraum 01.10. bis 31.05. in der Zeit von 18.00 -08.00 Uhr gestattet. 

Quelle: Amt Darß/Fischland - Bereich Ostseebad Wustrow

Strand- und Badeordnung der Gemeinde Ostseebad Wustrow

Bekleidung am Strand § 6

(1) Der FKK-Strandbereich (Freikörperkultur) erstreckt sich von
- Strandübergang 1 bis Strandübergang 2 sowie
- Strandübergang 6 bis Strandübergang 19.
(2) In allen übrigen Strandbereichen ist das Tragen von Bekleidung für Personen ab 8 Jahren
vorgeschrieben.
(3) Die unter Abs. 1 und Abs. 2 genannten Strandbereiche sind entsprechend zu kennzeichnen, die
Kennzeichnung hat auf den Schildern an den Strandübergängen zu erfolgen.

Hinweis: Ich habe zum FKK in Ostseebad Wustrow mal eine Karte erstellt. Im Prinzip ist nur der unmittelbare Bereich rund um die Seebrücke Textilstrand, den Rest des Strandes kann jeder/jede anziehen oder ausziehen war er/sie möchte 😉

 FKK Strand

Strandburgen § 7

(1) Strandburgen dürfen nicht höher als 0,30 m und in ihrem obersten Durchmesser nicht
größer als 3,50 m sein. Ein Mindestabstand von 2,00 m vom seeseitigen Dünenfuß
(gekennzeichnet durch Drahtabsperrung) bzw. Steilufer ist unbedingt einzuhalten.
(2) Strandburgen dürfen nur aus Strandsand errichtet werden, der in einem Abstand von mehr als 2,00 m
vom Dünenfuß bzw. Steilufer abgegraben wurde.
(3) Strandburgen dürfen nicht aus Strandgut oder anderen Stoffen gebaut werden, die nicht
Bestandteile des Strandes sind.

Hunde im Strandgebiet § 13

(1) Der Aufenthalt mit Hunden ist in der Zeit vom 01.05 bis 31.10. nur in besonders gekennzeichneten
Strandabschnitten gestattet:
Strandübergang 8 bis Strandübergang 9 Anmerkung: Hundestrand
Anfang und Ende dieses Strandabschnittes sind mit entsprechenden Hinweisschildern
gekennzeichnet. Außerhalb dieses Strandabschnittes ist mit Rücksicht auf die anderen Strandgäste
der Aufenthalt mit Hunden untersagt. Der Zu- und Abgang zu bzw. von diesem Strandabschnitt hat
ausschließlich über die Strandübergänge 8 und 9 zu erfolgen.
(2) Außerhalb der unter (1) genannten Zeit kann der Strand zwischen den Strandübergängen 6 bis 19
zum Aufenthalt mit Hunden genutzt werden. In jedem Fall sind die Hunde an der Leine zu halten bzw.
zu führen.
(3) Die von Hunden verursachten Strandverunreinigungen sind von den Hundeführenden sofort zu
beseitigen.

Quelle: Amt Darß/Fischland - Bereich Ostseebad Wustrow

Amtsverordnung über die öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des Amtes Darß/Fischland vom 11.08.2014

Regelt den öffentlichen Lebensbereich in den Gemeinden des Amtsbereiches für Einwohner und Touristen.

Lärmbekämpfung (§14)

(1) Zum besonderen Schutze des Kur- und Erholungsbetriebes in den amtsangehörigen Gemeinden sind in der Zeit von 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr alle lärmverursachenden Tätigkeiten außerhalb geschlossener Gebäude und besonders in den öffentlichen Einrichtungen nach § 3 Abs. 2 untersagt. Die Mittagsruhe gilt an allen Samstagen des Jahres von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Eine ganztägige Ruhezeit gilt an allen Sonn- und Feiertagen des Jahres. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen gem. § 14 (4) und Arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft.

Also ganzjährig gilt eine Mittagsruhe von 13 bis 14 Uhr (Samstags 13 bis 15 Uhr). Genannt werden vor allem solche Tätigkeiten wie "das Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen, Rasenmähen, Trimmen und ähnliche Tätigkeiten."

Quelle: Amt Darß/Fischland - Bereich Ostseebad Wustrow 

Satzung „Zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ in Ostseebad Wustrow

Statistisch gesehen sinkt die Einwohnerzahl von Ostseebad Wustrow bis zum Jahre 2115 auf Null (linearer Trend auf der Basis der letzten 10 Jahre).  Auch wenn das nur eine Rechenspielerei ist, so ist der Abwärtstrend doch sehr ernst zu nehmen. Betrug die Einwohnerzahl von Wustrow Ende 1990 noch 1.506 Einwohner, so waren es Ende 2020 nur noch 1.049. Das ist ein Rückgang von 457 Einwohnern.  

Noch schlechter sieht es bei der Einwohnerstruktur aus. Gab 1990 noch 408 Personen bis 20 Jahre, so waren es 2020 nur noch 98! Dafür steigt die Anzahl der Personen über 65 Jahre drastisch an. 1990 gab es nur 164 Einwohner über 65 Jahre, während es 2020 schon 399 waren. Dies entspricht einer Erhöhung des Anteils an den Gesamteinwohnern von 11 % im Jahre 1990 auf 38 % im Jahre 2020.

Für jüngere Einwohner ist der Ort meist viel zu teuer in Bezug auf die Wohnmöglichkeiten. Zudem gibt es nicht genügend Wohnraum. Die Grundstückspreise steigen ständig. Neue Eigentümer müssen sehr viel dafür bezahlen und haben zudem reichlich Geld in den Neu- oder Umbau investiert. Diese Investitionen lassen sich am besten über Ferienwohnungen wieder erwirtschaften, sodass in der Vergangenheit viel Wohnraum zu Ferienwohnungen umgewidmet wurde.

Um diese Entwicklung zu stoppen, hat die Gemeinde Ostseebad Wustrow die Satzung „Zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ (Erhaltungssatzung) erlassen, welche am 15.11.21 in Kraft trat. Diese soll verhindern, dass Wohnraum unkontrolliert in Ferienwohnungen umgewandelt wird. Der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedarf der Genehmigung der Gemeinde Wustrow.

Die Satzung ist nicht so zu verstehen, dass jegliche neue Ferienwohnungen verhindert werden sollen, sondern sie sollen ein gesundes Verhältnis in Bezug auf den dauergenutzten Wohnungsbestand haben.

Es sollten „Mindestens die gleiche Anzahl dauergenutzter Wohnungen entstehen, wie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung in der baulichen Anlage vorhanden waren und das Dauerwohnen mindestens 50 % der Gesamtwohnfläche der baulichen Anlage umfasst.“

Wollen wir hoffen, dass es gelingt in naher Zukunft den Rückgang der Wohnbevölkerung in Ostseebad Wustrow zu stoppen. Vermutlich werden auch die Immobilienpreise sinken oder zumindest nicht mehr ganz so schnell steigen.  

Die Satzung und die Begründung derer sind hier einsehbar.

Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ostseebad Wustrow

Von einem Ostseeort wie Wustrow mit großem Urlauberverkehr erwartet man natürlich, dass es dort auch entsprechend sauber aussieht. Wer was auf öffentlichem Grund zu reinigen hat, das regelt die Straßenreinigungssatzung. Hier kommt es aber leider oft zu Missverständnissen. Viele glauben, alles was öffentliche Straße und Gehweg ist, muss der Ort sauber machen. Aber dies gilt nur für große Straßen. Für kleine Straßen, Geh- und Radwege usw. ist der Anlieger bis zur Mitte der Straße selbst verantwortlich. Also heruntergefallenes Laub und Äste, Hundehaufen, Pferdekot, Unkraut, Unrat entfernen, Rasen mähen und natürlich im Winter die Schneebeseitigung bzw. das Streuen. 

Wer nun denkt: "Hab ich ein Glück - der Geh- bzw. Radweg verläuft auf der gegenüberliegenden Straßenseite" hat leider Pech. Jeweils zum Jahresende wechselt die Verantwortung. Verläuft der Gehweg auf einer kleinen Straße, also nur auf einer Seite und der direkte Anlieger hat im Frühling, Sommer, Herbst fleißig sauber gemacht und im November/Dezember regelmäßig Schnee gefegt, kann am 31.12. alles in die Ecke werfen, denn ab dem 1.1 ist nun der gegenüberliegende Nachbar dran. 😉

Damit dies auch ordentlich geregelt ist, entscheidet die Jahreszahl, wer gerade dafür verantwortlich ist. Bei geraden Jahreszahlenendziffern muss derjenige den Weg pflegen, der genau am Weg sein Grundstück hat und bei ungeraden Jahreszahlen derjenige gegenüber dem Weg. 

  • 2023 Grundstücksbesitzer gegenüber 
  • 2024 Grundstücksbesitzer auf dessen Seite der Weg liegt
  • 2025 Grundstücksbesitzer gegenüber 
  • 2026 Grundstücksbesitzer auf dessen Seite der Weg liegt
  • 2027 Grundstücksbesitzer gegenüber 
  • 2028 Grundstücksbesitzer auf dessen Seite der Weg liegt
  • 2029 Grundstücksbesitzer gegenüber 
  • 2030 Grundstücksbesitzer auf dessen Seite der Weg liegt

Ansonsten werden die Straßen nach Reinigungsklasse I und II eingeteilt. Bei Straßen der Reinigungsklasse I erfolgt die Reinigung und der Winterdienst durch die Gemeinde und bei Straßen der Reinigungsklasse II erfolgt die Reinigung (außer Winterdienst) durch die Anlieger. 

Zur Reinigungsklasse II gehören Reinigung durch die Anlieger, Winterdienst durch die Gemeinde: 

  • Barnstorf
  • Bergstraße
  • Birkenweg
  • Eck-Permin-Straße
  • Friedhofsweg
  • Herrmann-Löhn-Weg
  • Karl-Marx-Straße (unbefestigter Teil)
  • Neue Straße (unbefestigter Teil)
  • Peter-Voß-Weg
  • Sackgasse
  • Schmiedestraße
  • Schulweg

Zur genauen Feststellung der Reinigungspflichten bitte die Straßenreinigungssatzung genau durchlesen. Wird der Reinigung nicht nachgekommen, können Bußgelder bis in einer Höhe von 1.250 € verhängt werden. 

Hier kannst Du die Satzung herunterladen: Straßenreinigungssatzung vom 20.12.2022

Für die Reinigung müssen übrigens auch Gebühren entrichtet werden. Die Höhe findest Du in der Gebührensatzung für die Straßenreinigung.

Hier kannst Du die Gebührensatzung herunterladen: Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Ostseebad Wustrow vom 20.12.22

 

 

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